Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Wir bitten noch um etwas Geduld!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Literatur werden die in der Arbeit verwendeten Begriffe nicht immer homogen dargestellt. Aus diesem Grund werden im Folgenden die wichtigsten Begrifflichkei-ten der Arbeit definiert und gegenüber anderen abgegrenzt. Der Preis eines Gutes bezeichnet die Zahl an Geldeinheiten, die ein Konsument beim Kauf einer Mengeneinheit dieses Gutes entrichten muss. Somit ist der Preis das „Opfer“, dass ein Konsument erbringen muss, um in den Genuss des Produkt-nutzens zu gelangen. Preise besitzen also immer einen Preiszähler (Entgelt) und einen Preisnenner (Leistungsumfang). Simon (1992) weißt jedoch darauf hin, dass der Preis oftmals nicht eindeutig definierbar ist. In vielen Fällen gibt es neben dem Grundpreis noch Rabatte, Boni sowie Preisnachlässe und es werden Preise für verschiedene Packungsgrößen oder verschiedene Kaufzeitpunkte festgesetzt. Diese beispielhaft genannten Preisformen verdeutlichen die Schwierigkeit der Er-mittlung tatsächlicher bzw. vergleichbarer Preise. Der zentrale Begriff der Arbeit ist der des Preispremiums. Für Preispremien bietet die Literatur zwei verschiedene Definitionen, die jedoch aufeinander aufbauen. Zum einen lassen sie sich durch eine von den Kunden als weit überdurchschnittlich wahrgenommene Produktqualität im Sinne von technischer, geschmacklicher, äs-thetischer und prestigemäßiger Überlegenheit durchsetzen. Daraus ergibt sich für Rao und Bergen (1992) die Definition für das Preispremium als Preisaufschlag über dem fairen Preis eines Produktes. Somit ist das Preispremium im engeren Sinne ein differenzierungsbedingter Preisaufschlag ohne Leistungsäquivalent, der zu ei-nem überdurchschnittlichen Gewinn führt. Das Preispremium im weiteren Sinne vereint dagegen einen durch Zusatzleistung bedingten Preisaufschlag. Dieser Zusammenhang wird insbesondere bei Luxusmarken deutlich. Sind diese Preispremien zweier Wettbewerber unterschiedlich hoch, lässt sich als zweite Defi-nition das Preispremium als Vergleichsgröße zwischen zwei identischen Produkten zweier Wettbewerber ableiten. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit bezeichnet das Preispremium, aufbauend auf der letzteren Definition, den Preisaufschlag, den ein Hersteller für ein Produkt gegenüber einem vergleichbaren Produkt eines ande-ren Herstellers am Markt bei unterstellter Absatzmengengleichheit durchsetzen kann. Dieser Zusammenhang ist beispielhaft in Abbildung 1dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

cve2002