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Im Folgenden wird die Methodik der kostenorientierten Preisbildung auf einer tradi-tionellen Kostenrechnungsbasis, den Vollkosten, dargestellt. Bei der Vollkostenkalkulation werden die gesamten Kosten und Erlöse der Periode auf alle Kostenträger zugerechnet. Auf die hierbei ermittelten Selbstkosten wird im Anschluss ein Gewinnaufschlag addiert. Für die Ermittlung der Selbstkosten stehen verschiedene Methoden auf Vollkostenbasis zur Verfügung, welche je nach Ferti-gungsprogramm, Fertigungstiefe und dem Fertigungsverfahren angewendet wer-den können. Es wird unterschieden in die Zuschlags-, Prozess-, Divisions- und Ä-quivalenzziffernkalkulation. Die Zuschlagskalkulation gilt als das flexibelste Verfahren, bei dem die Kostenträ-ger-Einzelkosten direkt und Kostenträger-Gemeinkosten indirekt durch Kostenver-teilungsschlüssel möglichst verursachungsgerecht einer Produkteinheit zugerech-net werden. Es werden hierbei i.d.R. der Gewinn (Gewinnspanne) sowie die ent-standenen Kosten (Kalkulationsspanne) verrechnet. Die Prozesskostenrechnung versucht die Gemeinkosten von Unternehmen näher zu analysieren, zu steuern und möglichst verursachungsgerecht den Produkten und Dienstleistungen zuzuordnen. Bei dem Prozesskostenansatz findet kostenstellen-übergreifend eine leistungsorientierte Verrechnung der Kostenträgergemeinkosten statt. Ziel einer Prozesskostenrechnung ist es, durch bestimmte Produkte verur-sachte Kosten in den Gemeinkostenbereichen auf diese verrechnen zu können. Ein Verfahren, dass sich eher für einfach strukturierte Betriebstypen eignet, ist die Divisionskalkulation. Bei der einstufigen Divisionskalkulation werden die gesamten Kosten durch die gesamte Produktionsmenge geteilt. Bei mehrstufigen Produkti-onsprozessen kommt es zur Anwendung einer mehrstufigen Divisionskalkulation. Hierbei sind die Herstellkosten jeder Produktionsstufe gesondert zu kalkulieren. Aus der Divisionskalkulation lässt sich eine weitere, auf einfach strukturierte Be-triebstypen anzuwendende Kostenträgerstückrechnung ableiten – das Äquivalenz-ziffernverfahren. Hierbei werden die Unterschiede in der Kostenverursachung durch die Gewichtung mit Äquivalenzziffern zum Ausdruck gebracht.